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Überarbeitung

Viele Zeugnisse entsprechen nicht der tatsächlich erbrachten Leistung (siehe Analyse).

Für Stellenwechsler, die ein vom Arbeitgeber erhaltenes Arbeitszeugnis (z.B. nach erfolgtem Zeugnistest) nicht widerspruchslos akzeptieren möchten, lohnt sich eine Überarbeitung. Die überarbeitete (nicht rechtskräftige) neue Zeugnisfassung kann beim Arbeitgeber als Formulierungsvorschlag eingereicht werden.

Diese Vorgehensweise erspart beiden Seiten – Zeugnisaussteller und Zeugnisempfänger – ein mühsames und langwieriges Verhandeln um einzelne Formulierungen, so dass die Chancen auf eine Akzeptanz der überarbeiteten Zeugnisfassung ausgezeichnet sind.

Anbieter für Zeugnis-Überarbeitungen finden Sie in der Übersicht.


 
 
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Impressum:   Sascha Schneider, Thomas Redekop